Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmelde- und Teilnahmebedingungen zu den Vorbereitungslehrgängen
(Stand: 01.01.2021)
1. Veranstalter, Rechtsträger
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Vorbereitungslehrgänge, die die Steuerakademie Gerhard Gunsenheimer (Schildstraße 25, 96050 Bamberg) als Veranstalter durchführt.
2. Anmeldung, Vertragsabschluss
Nach Eingang der Anmeldung des Teilnehmers erhält dieser per E-Mail eine Eingangsbestätigung über seine Bestellung sowie die Rechnung. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Bestellbestätigung und der Rechnung zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
3. Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangsgebühr wird mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto des Veranstalters zu erfolgen.
Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 2,5%-Punkten über dem Basiszinssatz nach §§ 247 und 288 BGB zu verzinsen. Befindet sich der Vertragspartner mit Zahlungen im Verzug, kann der Veranstalter ab der 2. Mahnung für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Mahngebühr der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden nicht entstanden oder dass er wesentlich niedriger sei als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber dem Veranstalter ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Für die jeweilige Bildungsmaßnahme können der Veranstalter und der Teilnehmer durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlungen vereinbaren.
4. Rücktritt des Teilnehmers
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung bedarf der Schriftform (postalische Übermittlung an: Steuerakademie Gerhard Gunsenheimer, Schildstraße 25, 96050 Bamberg) oder per E-Mail an info@gunsenheimer-sta.de.
Eine Stornierung ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Bei einer Stornierung bis 15 Tage vor Beginn der jeweiligen Bildungsmaßnahme beträgt die Stornogebühr 100,00 €.
Bei einer späteren Stornierung, d.h. in den letzten 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten.
Erfolgt die Stornierung erst am Tag der Veranstaltung selbst oder nimmt der Teilnehmer ohne Abmeldung nicht teil, wird die volle Teilnahmegebühr erhoben.
Dem Rücktretenden bleibt der Gegenbeweis offen, dass dem Veranstalter im konkreten Fall niedrigere Aufwendungen entstanden sind. Außerdem steht es dem Teilnehmer frei, einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
Von Teilnehmern, die zu einem späteren Zeitpunkt zurücktreten, kündigen, nicht zu der Veranstaltung erscheinen oder an dieser nicht vollständig teilnehmen, wird die volle Teilnahmegebühr erhoben.
5. Kündigung durch den Teilnehmer
Jeder Teilnehmer kann den Vertrag zu jeder Zeit aus wichtigem Grunde schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. bei nicht nur vorübergehender Krankheit, die die Teilnahme unmöglich macht, vor. Ein Dozentenwechsel berechtigt den Teilnehmer jedoch nicht zur Kündigung aus wichtigem Grunde.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.
6. Rücktritt des Veranstalters, Änderungen der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich vor, organisatorische und inhaltliche Änderungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder den Einsatz von Dozenten betreffen, aus wichtigem Grunde vorzunehmen.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zu deren Beginn abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden dem Teilnehmer erstattet; weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.